Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom heiligen Johannes zu Jerusalem von Rhodos und von Malta
Order of Malta

Der Malteserorden

Der Souveräne Malteserorden ist ein römisch-katholischer Orden, welcher im 11. Jahrhundert in Jerusalem gegründet wurde. Der Orden hat eine eigene Ordensregierung und eine eigene Gerichtsbarkeit. Er wird auch heute noch als ein souveränes Völkerrechtssubjekt betrachtet. Das Ziel des Ordens ist es Alte, Kranke und beeinträchtigte Personen, unabhängig von Religion oder Herkunft, karitativ zu unterstützen.

Im Herzen der historischen Altstadt Roms liegt in der berühmten Via dei Condotti der Magistralpalast. Seit 1834 ist er der Sitz des Großmeisters und des Souveränen Rates, der Malteser Ordensregierung. Sie ist das Herzstück einer weltweit agierenden Institution. Von dieser Zentrale aus, der von der italienischen Regierung Extraterritorialität gewährt wird, werden die diplomatischen, religiösen, humanitären und administrativen Unternehmungen des Ordens überwacht.

Der Magistralpalast wurde dem Malteserorden im Jahr 1629, von einem seiner Vertreter in Rom, Fra’ Antonio Bosio, überlassen. Dieser war ein geschätzter Wissenschaftler und wird als der Gründer christlicher Archäologie angesehen. Zunächst diente der Palast den Botschaftern des Malteserordens am Heiligen Stuhl als Sitz. Zwei Jahrhunderte später verlegten 1834 der Großmeister und seine Regierung ihren Sitz nach Rom.

Zwei Flaggen des Malteserordens sind am Eingang der Via Condotti aufgezogen: eine ist die Flagge des Hl. Johannes – die Staatsflagge – bei der anderen handelt es sich um die Flagge der Werke des Malteserordens. Die persönliche Flagge des Großmeisters wird gehisst, wenn er vor Ort ist. Regierungsoberhäupter, Botschafter und hochrangige Mitglieder der weltweiten Instanzen werden im Palast empfangen, wo auch die Regierungsorgane tagen. In der Kapelle, die dem Ordenspatron, dem Hl. Johannes des Täufers, gewidmet ist, werden täglich Morgenandachten und Hl. Messen zelebriert.

Die Zentralbibliothek des Malteserordens und die Archive, die im Palast untergebracht sind, sind ein kultureller Referenzpunkt für alle Informationen rund um den Malteserorden. Ganz in der Tradition seiner Gründungsidee hat der Orden im Erdgeschoss des Gebäudes eine Tagesstätte eingerichtet. Die Magistrale Münzprägeanstalt und das Postamt befinden sich ebenfalls hier. Von hier aus kann man seine Korrespondenz mit Briefmarken des Malteserordens in jene Staaten der Welt versenden, mit denen Postverträge bestehen. Ein neu eröffnetes Besucherzentrum bietet Gelegenheit, mehr über den Malteserorden zu erfahren. Alle Ministerien und das Pressebüro der Regierung des Ordens haben ihren Sitz im Palast.

Flagge Order of Malta

Die Regierung des Souveränen Malteserordens ist mit dem Aufbau von Staatsregierungen vergleichbar. Es gibt allerdings einige besondere Merkmale, die der Natur des Ordens als Laienorden der katholischen Kirche Rechnung tragen. Das findet seinen Ausdruck auch in einer spezifischen Terminologie, die im Verlauf von neun Jahrhunderten Geschichte entstanden ist.

Der Großmeister/Grossmeister-Statthalter ist die oberste Ordensautorität, der sowohl als Fürst wie auch als religiöses Oberhaupt regiert. Er wird vom Rat der Professen und vom Souveränen Rat unterstützt, dem er vorsitzt.

Der Rat der Professen beschließt über die Zulassung von Mitgliedern zum Ersten Stand oder zu Fragen, die Einzelpersonen betreffen, und entsendet fünf Ratsmitglieder in den Souveränen Rat.

Der Souveräne Rat wurde für eine Periode von 6 Jahren gewählt und besteht aus dem Großkomtur (Stellvertreter des Großmeisters); dem Großkanzler (Außen- und Innenminister), dem Großhospitalier (Ministeriums für Gesundheit und Soziales) und dem Rezeptor des Gemeinsamen Schatzes (Finanzminister), fünf Ratsmitgliedern des Rates der Professen und vier weiteren Mitgliedern, die vom Generalkapitel aus dem Kreis der Mitglieder des Ersten und des Zweiten Standes gewählt werden.

Obwohl diese Titel für eine jahrhundertealte Tradition stehen, sind sie dennoch vereinbar mit den Anforderungen des 21. Jahrhunderts. In seiner einzigartigen Rolle als souveräne, humanitäre Institution, die von ihrer Regierung geführt wird, interveniert der Malteserorden ständig überall dort wo humanitäre Hilfe benötigt wird.

Über seine diplomatischen Missionen bemüht sich der Souveräne Malteserorden um die Etablierung von Kooperationsabkommen mit anderen Staaten im Bereich des Gesundheitswesens und auf humanitären Gebiet.

Das Regierungssystem des Malteserordens ruht auf drei Säulen: Die Gesetzgebende Gewalt liegt beim Großmeister, dem Rat der Professen und dem Souveränen Rat obliegen die Angelegenheiten, die nicht die Verfassung betreffen, und beim Generalkapitel – der Körperschaft der Mitglieder – für Fragen, die verfassungsrechtlichen Regeln betreffen. Die Exekutive ist in den Händen des Souveränen Rates und die Judikative liegt bei den Ordensgerichten.

Malteserorden Generalkapitel 2023 08

Der Souveräne Rat unterstützt den Statthalter des Großmeisters bei der Regierung des Ordens. Der Regierung gehören an: Der Statthalter des Großmeisters, der den Vorsitz innehat, die Inhaber der vier Hohen Ämter (Großkomtur, Großkanzler, Großhospitalier, Rezeptor des Gemeinsamen Schatzamtes) sowie weitere neun Mitglieder.

Die 4 Hohen Ämter und vier der neun Ratsmitglieder werden auf Vorschlag des Kapitels der Professen für die Dauer von 6 Jahren vom Generalkapitel aus dem Kreis der Mitglieder des Ersten und des Zweiten Standes gewählt. 5 Ratsmitglieder entsendet der Rat der Professen.

Der Souveräne Rat wird vom Großkanzler einberufen und tritt mindestens sechsmal im Jahr am Sitz des Ordens zusammen sowie dann, wenn besondere Umstände dies erfordern.

Fürst und Großmeister
S.E. Fra‘ John T. Dunlap

DER SOUVERÄNE RAT (2023-2029)

Großkomtur
S.E. Fra‘ Emmanuel Rousseau

Großkanzler
S.E. Don Riccardo Paternò, Conte di Montecupo

Großhospitalier
S.E. Fra‘ Alessandro de Franciscis

Rezeptor des Gemeinsamen Schatzamtes
S.E. Don Fabrizio Colonna

MITGLIEDER
S.E. Fra‘ João Augusto Esquivel Freire de Andrada
S.E. Fra‘ Roberto Viazzo
S.E. Fra‘ John Eidinow
S.E. Fra‘ Mathieu Dupont
S.E. Fra‘ Richard J. Wolff
S.E. Francis Joseph McCarthy
S.E. Michael Grace
S.E. Clemente Riva Sanseverino
S.E. Josef Blotz

Der große Staatsrat Malteserorden

Der Große Staatsrat

Der Große Staatsrat wählt den Großmeister oder seinen Statthalter auf der Grundlage eines verbindlichen Dreiervorschlages, des Kapitels der Professen. Nach Art. 32 der Verfassung ist zur Wahl des Großmeisters die absolute Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Wahlberechtigt sind u.a. der Statthalter des Großmeisters oder der interimistische Statthalter, die Mitglieder des Souveränen Rates, der Ordensprälat, die Prioren, die Professbaillis, zwei von jedem Priorat delegierte Professritter, die Regenten und fünfzehn Vertreter der nationalen Assoziationen sowie von den Versammlungen der Priorate, Subpriorate und Assoziationen proportional zu ihrem Mitgliederstand gewählte Delegierte.

Das Generalkapitel

Das Generalkapitel ist die oberste Ordensversammlung und wird alle sechs Jahre einberufen, um die vier zu wählenden Mitglieder des Souveränen Rates und sieben Mitglieder der Rechnungskammer zu wählen. Das Generalkapitel trägt Sorge für das Charisma des Ordens und passt es neuen Gegebenheiten an, in dem es die Berichte der Ordensorgane entgegennimmt, sich Kenntnis von den wichtigsten Problemen des Ordens verschafft und über eventuelle Änderungen von Verfassung und Codex berät und diese beschließt. Es überwacht die Tätigkeiten des Ordens, die Vermögenslage und bestimmt die Ausrichtung der internationalen Beziehungen. Es besteht aus Vertretern der Ordensstände aus aller Welt: den Großprioraten, Subprioraten und den nationalen Assoziationen.

Der Souveräne Rat

Der Souveräne Rat unterstützt den Großmeister bei der Regierung des Ordens. Dem Souveränen Rat gehören an: der Großmeister, die Inhaber der vier Hohen Ämter (Großkomtur, Großkanzler, Großhospitalier, Rezeptor des Gemeinsamen Schatzamtes) sowie weitere neun Mitglieder. Die Mitglieder des Souveränen Rates werden, mit Ausnahme des Großmeisters, vom Generalkapitel mit der Mehrheit der Anwesenden gewählt. Der Souveräne Rat wird vom Großmeister einberufen und tritt mindesten sechsmal im Jahr am Sitz des Ordens zusammen sowie jedes Mal, wenn besondere Umstände dies erforderlich erscheinen lassen.

Die Rechnungskammer

Die Rechnungskammer fällt die Aufgabe zu, Einkünfte, Ausgaben sowie die ordnungsgemäße Verwaltung des gesamten Vermögens des Ordens zu überwachen und zu kontrollieren. Sie besteht aus sieben Mitgliedern, die vom Generalkapitel gewählt werden und die ihrerseits aus ihrem Kreis einen Präsidenten ernennen. Zu Mitgliedern der Rechnungskammer werden jene Ordensmitglieder gewählt, die in der Jurisprudenz, in den Wirtschafts- und den Finanzwissenschaften erfahren sind. Die Rechnungskammer ist Beratungsorgan des Rezeptors des Gemeinsamen Schatzamtes.

Der Kommunikationsbeirat

Der Kommunikationsbeirat ist für die innere und äußere Kommunikation des Ordens zuständig. Er unterstützt den Großkanzler bei der Entwicklung und Umsetzung effizienter Kommunikationsprogramme. Er besteht aus dem Großmeister, der den Vorsitz führt, einem von ihm in freier Wahl ernannten stellvertretenden Vorsitzenden und sechs unter den Ordensmitgliedern gewählten Beiratsmitgliedern, die über gute Kenntnisse auf den verschiedenen Gebieten des Kommunikationswesens, der Verwaltung, der Öffentlichkeitsarbeit und der Massenmedien besitzen.

Der Juridische Beirat

Der Juridische Beirat ist ein beratendes Kollegialorgan. Er berät und erstellt Gutachten zu rechtlichen Fragen und Problemen von besonderem Belang. Er besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, einem Generalsekretär und dem Generalstaatsanwalt. Die Mitglieder werden vom Großmeister nach Anhörung des Souveränen Rates aus möglichst bereits dem Orden angehörenden, im Ordensrecht, im Kirchenrecht, im öffentlichen und im Völkerrecht erfahrenen Fachjuristen ernannt. Der Juridische Beirat tagt am Ordenssitz.

Die Magistralgerichte

Die Magistralgerichte üben nach den Vorschriften des Codex die Rechtsprechung in erster und zweiter Instanz aus. Der Großmeister ernennt mit Zustimmung des Souveränen Rates die Präsidenten, die Richter und Kanzler der Magistralgerichte. Sie werden unter den besonders qualifizierten rechtskundigen Ordensmitgliedern ausgewählt. Die Gerichtsordnung und die von den Magistraltribunalen befolgte Prozessordnung sind im Codex geregelt, ansonsten gilt das zivile Verfahrensrecht des Vatikanstaates. Auf schriftliches Ersuchen von Staaten oder sonstigen Völkerrechtssubjekten können die Gerichte u.a. auch Schiedsfunktionen in internationalen Streitfällen übernehmen.

Die Staatsanwaltschaft und die Rechtsbeistände

Die Staatsanwaltschaft ist, nach den Regeln des Codex, ein Rechtsschutzorgan des Ordens. Die Staatsanwaltschaft besteht aus dem Generalstaatsanwalt, der gegebenenfalls von weiteren Juristen unterstützt wird, die vom Großmeister mit Zustimmung des Souveränen Rates für eine dreijährige, verlängerbare Amtszeit ernannt werden. Die Ordensorganisationen können um den Rat und den Beistand der Staatsanwaltschaft ersuchen, wenn dies nötig erscheint und insbesondere in Fällen, die schwierige juristische Fragen beinhalten.

Das Herzstück des Erbes des Malteserordens

Die Magistralvilla befindet sich seit dem 14. Jahrhundert im Besitz des Order of Malta und ist, zusammen mit dem Magistralpalast, eine der beiden institutionellen Niederlassungen. In der Villa haben bedeutende Veranstaltungen des institutionellen Ordenslebens stattgefunden: im prachtvollen Kapitelsaal wurden sechs der letzten Großmeister gewählt und das Fest des Hl. Johannes des Täufers – dem Ordenspatron – wird seit Jahrhunderten hier jährlich am 24. Juni gefeiert.

Die Magistralvilla verfügt auch über einen Kunstschatz, dem große Bedeutung in der Geschichte des Malteserordens zukommt: seine Kirche, Santa Maria in Aventino, ist eines der ältesten Architekturbeispiele des berühmten Künstlers und Steinmetzes Giovanni Battista Piranesi (1720-1778). Im Jahr 1764 erschuf Piranesi einen Platz, die Piazza dei Cavalieri di Malta, und eine Kirche mit sehr dekorativen Motiven, welche sich auf die Geschichte und Tradition des Ordens beziehen.

Ein Denkmal für den Künstler, das dessen Urne enthält, steht in einer Nische der Kirche. Die Magistralvilla zieht Besucher aus der ganzen Welt auf den Aventin, die durch das berühmte Schlüsselloch (“Buco della Serratura”) schauen möchten, von dem aus man die Kuppel des Petersdomes sehen kann.
Der Großmeister empfängt Staatsoberhäupter und Regierungsabgeordnete in der Villa. Die akkreditierten Botschafter des Ordens kommen hier jedes Jahr im Januar für die Audienz des Diplomatischen Korps zusammen.

Die Villa erfreut sich eines exterritorialen Status und dient dem Großpriorat Rom, einer der ältesten Institutionen des Order of Malta, als Sitz. Hier ist auch die Botschaft des Souveränen Malteserordens bei der italienischen Republik untergebracht.

Die Magistralvilla ist jeweils Freitag vormittags für das Publikum geöffnet. Für Informationen zu den Öffnungszeiten und die Reservierungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an: visitorscentre@orderofmalta.int

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

smom hymn

Der Souveräne Malteserorden als souveränes Völkerrechtssubjekt hat neben seiner Flagge eine offizielle Hymne: Ave Crux Alba.

Sie wurde 1930 vom Meister Alfredo Consorti komponiert und sollte nach dem Willen des Komponisten ein Triumphmarsch für den Malteserorden sein. Consorti hat ihn dem Großmeister gewidmet.

Als Zeichen der Dankbarkeit ernannte der damalige Großmeister Fra’ Ludovico Chigi Albani della Rovere im November 1932 mit einer Verordnung Motu proprio den Meister Alfredo Consorti zum Donaten der III. Klasse des Malteserordens.

Ave Crux Alba wurde bald darauf formell als offizielle Hymne des Souveränen Malteserordens anerkannt. Heute wird sie normalerweise in Anwesenheit des Großmeisters bei Staatsbesuchen und offiziellen Anlässen gespielt.

Obwohl die Hymnus normalerweise nicht gesungen, sondern nur gespielt wird, ist dies der Text im lateinischen Original und in seiner Übersetzung.

Lateinisch

Ave Crux alba, summae pietatis signum,

Ave Crux alba, salutis nostra sola spes,

Corda fidelium inflamma, adauge gratiam, adauge gratiam.

Ut omnia vincat tuorum ardens caritas,

Ut omnia vincat tuorum ardens caritas.

Deutsch

Sei gegrüßt, weißes Kreuz, Zeichen höchster Frömmigkeit,

Sei gegrüßt, weißes Kreuz, einzige Hoffnung unseres Heiles,

Entflamme die Herzen der Gläubigen und vermehre die Gnade, vermehre die Gnade.

Dass die brennende Liebe der Deinen alles überwinde,

Dass die brennende Liebe der Deinen alles überwinde.

War dieser Beitrag hilfreich?
JaNein

Souveräner Malteser-Ritter-Orden

Johannesgasse 2 - 1010 Wien - Österreich | T: +43 1 512 72 44 | E: smom@malteser.at

X