Erste-Hilfe-Maßnahmen
Je kürzer die Einwirkzeit der Substanz, desto besser. Maßnahmen sollten daher sofort nach dem Vorfall gesetzt werden!
- Notruf 144 oder 112 wählen.
- Verletzten flach lagern, z.B. am Boden. Handtuch oder Ähnliches bereit halten, um herabrinnende Spülflüssigkeit aufzusaugen.
- Verätztes Auge umgehend mit klarem – am besten fließendem – Wasser spülen. Dafür das Auge aufhalten und Wasser in den inneren Augenwinkel gießen (aus ca. 10 cm Höhe), sodass es über den Augapfel hin zum äußeren Augenwinkel abfließen kann. An manchen Arbeitsplätzen sind spezielle Spülvorrichtungen und Augenduschen vorhanden. Wenn kein Wasser vor Ort ist, kann auch mit jeder anderen Flüssigkeit z.B. Mineralwasser gespült werden.
- Ausgiebig spülen. Die Spülung mindestens 10–15 Minuten lang fortsetzen.
Hinweis: Kalk/Zement muss mechanisch aus dem Auge entfernt beziehungsweise mit Pufferlösung gespült werden. Da es sonst durch das Wasser zu einer chemischen Reaktion und schweren Schäden am Auge kommen kann.