Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom heiligen Johannes zu Jerusalem von Rhodos und von Malta
FAQ 2

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Malteserorden. Die am häufigsten gestellten Fragen, habe wir für Sie hier aufgelistet.

Er wurde etwa um das Jahr 1048 in Jerusalem gegründet.

Der Souveräne Ritter- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem von Rhodos und von Malta, allgemein bekannt als Souveräner Malteser-Ritter-Orden, hat eine doppelte Natur. Er ist der älteste noch bestehende religiöse Laienorden der Welt. Gleichzeitig wird er von der Völkergemeinschaft als eigenes Subjekt der internationalen Rechtsgemeinschaft anerkannt.

Der Ordensauftrag ist in dem Doppelbegriff „tuitio fidei et obsequium pauperum“ zusammengefasst. Dies bedeutet, den Glauben zu bewahren (tuitio fidei) sowie den Armen und Kranken zu dienen (obsequium pauperum).

Im Jahr 1113 gewährte Papst Paschalis II. der Hospitalbruderschaft aus Jerusalem erste Privilegien, die letztlich 1154 durch Papst Anastasius IV. zur Anerkennung als eigenständiger geistlicher Ritterorden führten.

Der Orden ist in 3 Stände unterteilt:
Erster Stand: Justizritter oder Professen, sie werden Fratres (Brüder) genannt
Zweiter Stand: Oboedienz-Ritter und Oboedienz-Damen
Dritter Stand: Laienritter
Für jeden Stand gibt es eigene Zulassungserfordernisse für das Noviziat bzw. die Ausbildung, die im Codex des Ordens genau geregelt sind.

Der 1. Stand, die Justizritter oder Professen, legen die Gelübde Armut, Keuschheit und Gehorsam und streben nach evangelischer Vollkommenheit. Sie werden Fratres (Brüder) oder kurz Fra‘ genannt und sind Religiose im Sinne des Kirchenrechtes.

Der Orden besitzt auch Kapläne, die wie die Ritter des 1. Standes Ordensleute im Sinne des Kirchenrechtes sind, jedoch nicht zu einem Leben in der Gemeinschaft verpflichtet sind.

Die Ritter und Damen des 2. Standes legen nur ein Gehorsamsversprechen (Oboedienz) ab.

Die Mitglieder des 3. Standes legen kein Gelübde oder Versprechen ab, verpflichten sich aber, gemäß den Normen der Kirche zu leben und im Geiste des Ordens gegen die acht Elende dieser Welt (Krankheit, Verlassenheit, Heimatlosigkeit, Lieblosigkeit, Hunger, Schuld, Unglaube und Gleichgültigkeit), die die acht Spitzen des Malteserkreuzes symbolisieren, zu kämpfen.

Der Orden wurde einige Zeit nach seiner Gründung zum Schutz der Kranken, der Pilger und der christlichen Gebiete im Hl. Land auch militärisch aktiv, deshalb auch die Bezeichnung „Ritterorden“. Mit dem Verlust von Malta (1798) wurde diese Funktion aufgegeben. Geblieben ist jedoch die ritterliche Tradition.

Der Orden musste ab 1150 zum Schutz der Kranken, der Pilger und der christlichen Gebiete im Hl. Land sich auch militärisch gegen Angriffe verteidigen. Heute hat der Orden keine militärischen Aufgaben. Er hat aber den ritterlichen Dienst für Gott und sein Reich zu erfüllen und die Pflicht, sich für die gottgeschenkte Würde menschlichen Lebens einzusetzen.

Er ist in mehr als 120 Ländern aktiv und wird dabei durch seine diplomatischen Vertretungen in rund 110 Ländern unterstützt.

Mit dem internationalen Hilfswerk „Malteser International“ ist der Orden auf allen Kontinenten aktiv tätig und zudem in der Lage, z. B. bei Naturkatastrophen und kriegerischen Auseinandersetzungen, jederzeit helfend einzugreifen. Mit der Organisation CIOMAL (Internationaler Ausschuss des Malteser-Ordens) kümmert sich der Orden seit über 50 Jahren in besonderer Weise um Leprakranke.

Am 03. Mai 2023 wurde Fra‘ John T. Dunlap vom Großen Staatsrat in Rom zum 81. Großmeister des Ordens gewählt.

Der Großmeister wird vom Großen Staatsrat des Ordens auf Lebenszeit gewählt. Er wird von der Ordensregierung (Souveräner Rat) unterstützt, deren Mitglieder vom Generalkapitel (der obersten Ordensversammlung, die alle fünf Jahre tagt) gewählt werden.

Der Souveräne Rat wird durch einen Regierungsbeirat in allen Fragen politischer, religiöser, karitativer und internationaler Bedeutung beraten. Eine Rechnungskammer übt die Kontrollfunktion in allen wirtschaftlichen und finanziellen Belangen aus. Im Falle der dauernden Amtsverhinderung, des Amtsverzichtes oder des Todes des Großmeisters wird der Orden bis zur Wahl eines neuen Großmeisters durch eine Interimistischen Statthalter geleitet.

Der Orden als solcher ist in mehr als 120 Ländern der Erde vertreten. Er besteht aus sechs Großprioraten, sechs Subprioraten und rund 50 nationalen Assoziationen.

Dem Orden gehören weltweit etwa 13.500 Ritter und Damen sowie 80.000 freiwillige Helfern und 42.000 Angestellte an.

Die wichtigsten Einsätze erfolgten im Kosovo, in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, in Indien, Südostasien, Afghanistan, Pakistan, Mexiko, im Kongo, im Sudan, in Myanmar, Sri Lanka, Georgien, Haiti und aktuell besonders in Syrien, dem Libanon, dem Nordirak und der Türkei.
Der Orden war und ist auch in zahlreichen Ländern in der Flüchtlingshilfe aktiv tätig.

Der Orden betreut weltweit jährlich über 15 Millionen Menschen.

Die Kandidaten werden durch den Orden angesprochen. Man wird in den Orden berufen und kann sich nicht selbst bewerben.
Die Aufnahme selbst erfolgt im Rahmen einer feierlichen Hl. Messe, meist um den 24. Juni, dem Tag des Schutzpatrons des Ordens, des Hl. Johannes des Täufers.

Der Orden ist ein Völkerrechtssubjekt und unterhält durch eigene Botschaften volle diplomatische Beziehungen zu 110 Staaten, u. a. auch zum Hl. Stuhl oder zur Republik Österreich.

Er unterhält ferner auf Botschafterebene Beziehungen zur Europäischen Union und ist durch eigene Missionen ständiger Beobachter bei den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen ( FAO, UNESCO, UNHCR, etc.) und den internationalen Organisationen (AU, IKRK, IOM, etc.) oder beim Europarat.

Die diplomatischen Beziehungen ermöglichen es dem Orden, bei Naturkatastrophen und bewaffneten Konflikten rasch und effizient tätig zu werden. Seine Neutralität, seine Unparteilichkeit und seine unpolitische Ausrichtung ermöglichen es ihm, als Vermittler einzugreifen, wenn Staaten dies zur Beilegung von Konflikten wünschen.

Dies ist länderweit verschieden. Der Orden finanziert seine Tätigkeit und den Erhalt seiner Kirchen und Hilfswerke durch seine Wirtschaftsbetriebe und durch Spenden.

Seit 1834 hat der Orden seinen Sitz in Rom in der Via dei Condotti 68. Dieser Sitz und die Villa am Aventin sind exterritoriale Sitze des Ordens.
Die Botschaft des Ordens bei der Republik Italien hat ihren Sitz am Aventin.

Die Malteser Zeitung kann über die Webseite www.malteserorden.at abonniert werden.

Die Malteser Zeitung ist GRATIS. Es ist uns ein Anliegen, Sie über unsere Arbeit umfassend zu informieren. Doch die Produktion und der Versand sind leider nicht kostenlos. Bitte unterstützen Sie uns! Konto lautend auf Malteser Hospitaldienst Austria, Kennwort „Zeitung“ AT48 2011 1800 8087 0815

Erforderliche Schritte:
Berufung und Wunsch der Zulassung, einjährige Mitgliedschaft im Orden und persönlicher Antrag an den Ordensoberen

Jeder Ordensritter kann Professritter werden, soweit keines in der Ordensverfassung, im Codex oder im Kirchenrecht aufgeführtes Hindernis entgegensteht.

Er muss dazu, von rechter Absicht beseelt, den Wunsch haben nach evangelischer Vollkommenheit zu streben, geeignet sein den Kranken und Armen zu dienen und sich im Geist des Ordens in den Dienst der Kirche und des Hl. Stuhles zu stellen sowie alle vorgeschriebenen Erfordernisse lt. Verfassung und Codex erfüllen.

Nach Zulassung hat er eine einjährige Aspirantenzeit sowie ein Noviziat zu durchlaufen.
Hiernach kann er zu den zeitlichen Gelübde und frühestens nach 3 Jahren zu den ewigen Gelübden der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams zugelassen werden.

Der klassische Aufbau ergab sich aus den Aufgaben als Wehrgebäude mit Kirche, Hospital und einem Wirtschaftshof. Je nach Größe der Kommende waren ein Ritter- und Priester-Konvent angeschlossen sowie Unterkünfte für die zahlreichen dienenden Brüder und Angestellten mit eingeschlossen. Die Anlage diente auch als Schutz für die Bevölkerung der Gegend.

Zahlreiche Kommenden in Europa gingen durch die napoleonischen Kriege sowie zuletzt im II. Weltkrieg verloren. In Österreich sind bis heute die Kommenden Mailberg und Großharras in Niederösterreich, in Maria Pulst in Kärnten und in Fürstenfeld und Altenmarkt bei Fürstenfeld in der Steiermark erhalten geblieben.

Ja, es gibt in Österreich neun Kirchen des Malteserordens, die sie gerne besuchen können. Öffnungszeiten und wann die Hl. Messe in den Kirchen jeweils gefeiert wird, entnehmen Sie bitte den Webseiten: die Kirche des Hl. Johannes des Täufers, die Kirche St. Johann zu Unterlaa und Pfarrkirche Mailberg. Predigten aus der Malteserkirche auf der Kärntnerstraße gibt es auch zum „Nachhören“.

Der Kanzler ist eines der Verwaltungsämter des Großpriorates. Der Kanzler beaufsichtigt gemäß den Weisungen des Ordensoberen und unbeschadet der Befugnisse des Rezeptors, die Amtsführung und die Geschäfte des Großpriorates.
Er ist von Rechtswegen Sekretär des Kapitels und wird, wie der Rezeptor, vom Ordensoberen bestellt.

Der Großprior oder der Prokurator.

Üblicherweise steht einem Großpriorat ein Großprior vor. Dieser muss ein Professritter sein und wird vom Kapitel auf 6 Jahre gewählt sowie vom Großmeister/Großmeister-Statthalter bestellt.
Ist der Prior aber an der Ausübung seines Amtes verhindert, oder aus anderen gerechtfertigten Gründen kann der Großmeister mit Zustimmung des Souveränen Rates (Ordensregierung) einen Prokurator ernennen, der die Amtsgeschäfte führt.

Er hat mit seinem Beispiel die religiösen Tugenden und die Treue gegenüber den dem Orden eigenen Verpflichtungen anzuregen. Er soll z.B. die Ordensberufe wecken, die Werke des Ordens vorantreiben und die gedeihliche Entwicklung des Großpriorates überwachen, etc.

Der Delegat ist ein ehrenamtliche Funktion. Er wird von der Delegationsversammlung gewählt und vom Ordensoberen bestätigt.
Er leitet und vertritt die Ordensmitglieder seines regionalen Bereiches (Delegation) gegenüber Dritten und fördert die Ordensberufungen und –Aktivitäten durch regelmäßige Veranstaltungen.

Derzeit gibt es 7 Delegationen, die jeweils das Territorium der österreichischen Bundeländer umfassen, wobei Wien und Niederösterreich sowie Tirol und Vorarlberg nur eine Delegation bilden.

Der Rezeptor ist eines der Verwaltungsämter des Großpriorates. Der Rezeptor verwaltet gemäß den erlassenen Direktiven die Güter des Großpriorates sowie die in demselben liegenden Kommenden.
Er bereitet die Bilanz und die dazugehörigen Berichte und wird, wie der Kanzler, vom Ordensoberen bestellt.

Der Hospitalier ist eines der Verwaltungsämter des Großpriorates. Der Hospitalier fördert, koordiniert und überwacht die karitativen Werke, die auf dem territorialen Gebiet des Großpriorates errichtet sind und dort wirken.
Ferner fördert er das persönliche Engagement der Ordensmitglieder in den karitativen Werken des Ordens und berichtet darüber regelmäßig. Er wird von der Generalversammlung auf 3 Jahre gewählt.

Nein, das ist keine Voraussetzung. Die Bereitschaft an seinem christlichen Glauben zu arbeiten und sich karitativ zu engagieren und für den Nächsten einzusetzen ist erforderlich,
sowie die Absolvierung der entsprechenden Ausbildung und Prüfung.

Da der christliche Glaube die Basis all unseres Handelns ist, ist es ohne christliches Bekenntnis nicht möglich, Mitglied bei den Maltesern zu werden.

Die MALTESER helfen allen Menschen, die ihrer Hilfe bedürfen, unabhängig von deren Glauben, Herkunft oder politischer Überzeugung.

Wir sind davon überzeugt, dass uns in jedem Menschen – egal ob Mann oder Frau – Christus, der Herr, in besonderer Weise begegnet, denn es heißt: Was ihr dem Geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan. Daher wollen wir „Diener“ unserer Kranken sein und mit Respekt, Liebe und Hingabe für sie eintreten.

Der Großteil der MALTESER arbeitet ehrenamtlich. Einige Hilfswerke, wie das MALTESER Ordenshaus, das auf individuelle Pflege und Betreuung zu Hause spezialisierte Hilfswerk MALTESER Care oder die MALTESER Kinderhilfe benötigen aber auch entsprechend qualifizierte hauptamtliche Mitarbeiter.

Religiöses Oberhaupt und Fürst des Malteserordens

Der Großmeister wird aus den Reihen der Professritter vom Großen Staatsrat auf Lebenszeit gewählt. Nach der Verfassung hat sich der Großmeister als Ordensoberhaupt und Souverän gänzlich dem Gedeihen der Ordenswerke zu widmen und muss allen Ordensmitgliedern ein Vorbild religiöser Pflichterfüllung sein.

Haben Sie weitergehende Fragen, die in den FAQs nicht beantwortet werden? Setzen Sie sich gerne direkt mit uns in Verbindung. Nutzen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular.

Souveräner Malteser-Ritter-Orden

Johannesgasse 2 - 1010 Wien - Österreich | T: +43 1 512 72 44 | E: smom@malteser.at

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