Die Wahl des Großmeisters am 3. Mai 2023
Der Große Staatsrat wurde für den 3. Mai 2023 einberufen, um den nächsten Großmeister zu wählen, den ersten nach der Promulgation der neuen Verfassungscharta und des Kodex. Die Einberufung erfolgte durch ein Schreiben, das gemeinsam von Fra‘ John T. Dunlap, Statthalter des Großmeisters und von Kardinal Silvano M. Tomasi c.s., Sonderdelegierter des Heiligen Vaters, unterzeichnet wurde und in dem festgelegt ist, dass dem Plenum des Rates am 2. Mai die Sitzung des Kapitels der Professen vorausgeht. Gemäß Art. 32 der Verfassung des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens besteht die einzige Aufgabe des Großen Staatsrates in der Wahl des Großmeisters oder alternativ eines Statthalters des Großmeisters (mit denselben Befugnissen wie der Großmeister, jedoch höchstens für ein Jahr im Amt). Der Große Staatsrat hat keine weiteren Aufgaben. Die Wahl findet in Rom in der Magistralvilla, dem institutionellen Sitz des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens, statt. Die Villa genießt das Recht auf Exterritorialität, das von der Italienischen Republik garantiert wird. Das Kapitel der Professen wird am 2. Mai in der Magistralvilla tagen. Es wird in geheimer Abstimmung die verbindliche Terna für die Wahl des Großmeisters aufstellen, die am folgenden Tag dem gesamten Staatsrat vorgelegt wird. Knapp 100 stimmberechtigte Teilnehmer des Großen Staatsrates werden anwesend sein. Für die Wahl des Großmeisters ist die absolute Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erforderlich. In Artikel 13 der neuen Verfassung heißt es: „Der Großmeister wird für die Dauer von zehn Jahren oder bis zu seinem fünfundachtzigsten Geburtstag (…) vom Staatsrat gewählt. Die gewählte Person muss ein Justizritter mit feierlichen Gelübden sein. Bei Justizrittern, die über fünfzig Jahre alt sind und dem Orden mindestens zehn Jahre angehören, reichen drei Jahre feierliche Gelübde aus. Ist er weniger als fünfzig Jahre alt, muss der Justizritter mindestens zehn Jahre feierliche Gelübde abgelegt haben. Am Ende der Amtszeit kann der Großmeister ein zweites Mal für eine weitere zehnjährige Amtszeit wiedergewählt werden. Die Anforderungen im Hinblick auf die Adelsabstammung der früheren Verfassung sind nicht mehr erforderlich. Der in das Amt des Großmeisters Gewählte muss dem Heiligen Vater seine Wahl „durch ein eigenhändiges Schreiben“ mitteilen. Nach der Bestätigung durch den Heiligen Vater legt der neue Großmeister – der 81. in der 900-jährigen Geschichte des Malteserordens – in der Kirche Santa Maria in Aventino den Eid vor dem Sonderbeauftragten des Papstes, Kardinal Tomasi, ab und tritt damit sein Amt an. Gemäß Artikel 12 der Konstitutionen ist der Großmeister das Oberhaupt des Malteserordens und hat Anspruch auf souveräne Vorrechte und Ehren sowie auf den Titel „Hochwürdigste Hoheit“. Er muss sich voll und ganz der Vermehrung der Werke des Ordens widmen und allen Mitgliedern ein Beispiel für ein authentisches christliches Leben sein (Art. 106 des Kodex). Der Großmeister ist zusammen mit dem Souveränen Rat für den Erlass von nicht in der Verfassungscharta vorgesehenen gesetzgeberischen Maßnahmen, die Verkündung von Regierungsakten und die Ratifizierung internationaler Abkommen zuständig. Er verwaltet über den Rezeptor des Gemeinsamen Schatzamtes das Vermögen des Ordens und beruft das Kapitel der Professen und das Generalkapitel ein. Die Staaten, mit denen der Souveräne Malteser-Ritter-Orden diplomatische Beziehungen unterhält, gewähren dem Großmeister die den Staatsoberhäuptern zustehenden Vorrechte, Immunitäten und Ehrungen.