Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom heiligen Johannes zu Jerusalem von Rhodos und von Malta

Spendenabsetzbarkeit

Die Malteser Austria, das Haus Malta, die Malteser Kinderhilfe und Malteser Care zählen zu jenen mildtätigen Organisationen, die vom Bundesministerium für Finanzen gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c Einkommensteuergesetz (EStG) als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden.

Registrierungsnummer Malteser Austria: SO-1352
Registrierungsnummer Haus Malta: SO-2323
Registrierungsnummer Malteser Kinderhilfe: SO-16084
Registrierungsnummer Malteser Care: SO-15743

Absetzbar sind Spenden für mildtätige Zwecke, für bestimmte Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke nationaler und internationaler Katastrophenhilfe.
Darunter fallen alle Zuwendungen an die oben genannten Organisationen sowie die Förderbeiträge unserer unterstützenden Mitglieder.

Informationen zur Spendenabsetzbarkeit in aller Kürze:

Sie können an die oben genannten Organisationen mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben.

Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück (im Fall eines Steuersatzes von 36,5 %). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro.

Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen 20.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 2.000 Euro absetzen.

Bei Barspenden bekommen Sie von uns auf Wunsch eine Spendenbestätigung.
Achtung: die MALTESER machen keine Haussammlungen!

Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Identifizieren Sie sich deshalb auf dem Spendenbeleg bitte immer eindeutig – entweder mit Ihrer Kundennummer oder mit Ihrem Namen laut Meldezettel (nicht Reisepass!), Ihrer Adresse und Ihrem Geburtsdatum.

Firmenspenden

Maximal 10 % des Vorjahresgewinns können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Neuerungen ab 2017

Seit 1. Jänner 2017 müssen Spenden, die abgesetzt werden sollen, von der Empfängerorganisation – also den MALTESERN – an das Finanzamt gemeldet werden, damit ohne weiteres Zutun der Spender die Spende steuermindernd berücksichtigt wird. Für Spenden ab 1. Jänner 2017 wird somit ein automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation (den MALTESERN) und der Finanzverwaltung eingerichtet.

Eine Meldung durch den Spender selbst ist für private Spenden nicht mehr möglich!

Für die automatische Spendenmeldung sind zumindest der Vor- und Zuname und das Geburtsdatum wichtig. Bei den Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie uns diese so übermitteln, wie sie auf Ihrem Meldezettel (nicht Reisepass!) angegeben sind! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Mitzi, Toni, Susi) angeben. Wenn Sie einen Doppel-Vornamen haben (Maria Gabriela), und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen mitteilen. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Maria-Gabriela), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt. Gleiches gilt für den Nachnamen: bitte immer genau wie auf dem Meldezettel (Muster-Mustermann oder nur Muster)!

Idealer Weise teilen Sie uns auch Ihre Adresse und Telefonnummer mit, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können. Unterbleibt die Angabe des Geburtsdatums, wird davon ausgegangen, dass keine Meldung an das Finanzamt erfolgen soll.

Aktuelle Information des Fundraisingverbandes

Spendenabsetzbarkeit zeigt Wirkung

Über eine Million Österreicher nutzen bereits die Möglichkeit der Spendenabsetzbarkeit und machen mittlerweile 227 Mio. € an Spenden steuerlich geltend. Jeder dritte Spenden-Euro wird damit in Österreich steuerlich abgesetzt. Die ÖsterreicherInnen setzen durchschnittlich rund 217€ ab. Aktuell haben 1.232 gemeinnützige Einrichtungen eine aufrechte Spendenbegünstigung.

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Fragen und Antworten

Bitte wenden Sie sich an folgenden Kontakte:

Malteser Austria:
Susanne Marek
E: zentrale@malteser.at
T: +43 1 512 53 95

Haus Malta:
Mag. Thomas Braun
E: hausmalta@malteser.at
T: +43 1 597 59 91

Malteser Kinderhilfe:
Mag. Petra Hellmich, MA
E: office@malteser-kinderhilfe.at
T: +43 7472 98 201

Malteser Care:
Helmut Lutz
E: office@malteser.care
T: +43 1 361 97 88

Wenn Sie Ihre Spende nicht steuerlich geltend machen möchten, wäre es eine große Hilfe, wenn Sie uns dies mitteilen, damit wir Sie nicht unnötig kontaktieren.

Malteser Austria:
Susanne Marek
E: zentrale@malteser.at
T: +43 1 512 53 95

Haus Malta:
Mag. Thomas Braun
E: hausmalta@malteser.at
T: +43 1 597 59 91

Malteser Kinderhilfe:
Mag. Petra Hellmich, MA
E: office@malteser-kinderhilfe.at
T: +43 7472 98 201

Malteser Care:
Helmut Lutz
E: office@malteser.care
T: +43 1 361 97 88

Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Spenden ab 1. Jänner 2017 nur noch automatisch von der empfangenden Organisation übermittelt werden können. Wenn Sie uns einmal ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum mitgeteilt haben, wird in Zukunft alles von den MALTESERN erledigt. Sie haben keine weitere Arbeit mehr, und Ihre Spende wird dann vom Finanzamt bei Ihrem Steuerausgleich des Folgejahres berücksichtigt.

Das ist vom Gesetzgeber für die eineindeutige Identifikation des Spenders so vorgesehen.

Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekanntgeben möchte?
In diesem Fall können wir Ihre Spende nicht einmelden, und diese ist damit nicht steuerlich absetzbar. Ihre Spende bleibt somit anonym.

Natürlich – Spenden, bei denen wir nicht den vollständigen Namen oder das Geburtsdatum des Spenders erfahren, sind anonym. Es ist selbstverständlich jederzeit möglich, anonym zu spenden, allerdings können Sie Ihre Spende dann nicht steuerlich absetzen.

In verschlüsselter Form.

Die Gesetzesänderung geht vom Bundesministerium für Finanzen aus.

Selbstverständlich – teilen Sie uns diesen Wunsch bitte schriftlich mit, und wir werden keine Übermittlung Ihrer Spenderdaten an das Finanzamt durchführen.
Kontakt:

Malteser Austria:
Susanne Marek
E: zentrale@malteser.at
T: +43 1 512 53 95

Haus Malta:
Mag. Thomas Braun
E: hausmalta@malteser.at
T: +43 1 597 59 91

Malteser Kinderhilfe:
Mag. Petra Hellmich, MA
E: office@malteser-kinderhilfe.at
T: +43 7472 98 201

Malteser Care:
Helmut Lutz
E: office@malteser.care
T: +43 1 361 97 88

Informationen für Firmen

Unternehmen können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben geltend machen.

Höchstbetrag sind 10% des Gewinns des letzten Wirtschaftsjahres.

Hilfeleistungen in Katastrophenfällen können Unternehmen nach § 4 Abs. 4 Z. 9 EStG 1988 auch als Werbeaufwand steuerlich absetzen. Hier gilt die Begrenzung mit 10 % des Vorjahresgewinns nicht.

Als Betriebsausgaben geltend gemachte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamts belegmäßig nachzuweisen.

Die Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie hier:
http://service.bmf.gv.at

Alle wichtigen Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie auch auf der Homepage des Finanzministeriums.

Souveräner Malteser-Ritter-Orden

Johannesgasse 2 - 1010 Wien - Österreich | T: +43 1 512 72 44 | E: smom@malteser.at

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