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Pseudo Orden und ihr Auftreten in Österreich
Das Großpriorat von Österreich des Souveränen Ritter- und Hospitalordens des Hl. Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta oder kurz Souveräner Malteser-Ritter-Orden geht im Namen des Gesamtorden gegen alle Vereine und Personen vor, die seinen Namen oder seine Zeichen missbräuchlich verwenden. Dem Namen des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens kommt auf Grund der völkerrechtlichen Souveränität überragende Bekanntheit und Kennzeichnungskraft zu, so dass die Anforderungen an die Unterscheidungskraft des Namens entsprechend strenger als bei Namen mit bloßer geringer Kennzeichnungskraft anzulegen sind, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Eine Exklusivität des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens für den Namen ist schon auf Grund seiner Priorität der Namensführung seit dem 12. Jahrhundert, seiner Souveränität und Bekanntheit gegeben. Häufig sind Vereinigungen oder Personen, die den Namen des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens missbrauchen, auch in kriminelle Handlungen, wie Betrug, Finanzbetrug, Täuschung und Dokumentenfälschungen etc. verstrickt. Zahlreiche zivilrechtliche und strafrechtliche Urteile wurden bisher durch den Orden gegen dubiose Organisationen erwirkt: In Frankreich gegen den Ordre de Saint-Jean de Jerusalem, Chevaliers de Malte OSJ. Im Urteil vom 14.05.1996 ist entschieden worden, dass der OSJ es zu unterlassen hat, den gegenständlichen Namen sowie das achtspitzige Kreuz zu verwenden. In Österreich wurde das Hilfswerk des Sovereign Order of Saint John of Jerusalem in Österreich am 02.11.1998 (GZ 4Cg213/97s-12) rechtskräftig dazu verpflichtet seinen eingetragenen Namen zu ändern. In Ungarn hat das Pester Zentralbezirksgericht im Urteil vom 30.3.2000 gegen den Sovereign Order of Saint John of Jerusalem – The Heriditary Order festgehalten, dass eine Namensverletzung begangen wurde und die weitere Namensführung untersagt. Die zweite Instanz hat am 20.09.2000 das Urteil des Erstgerichtes voll und abschließend bestätigt. In Österreich wird im 30.01. 2001 gegen einen "Prior of Austria" der Knights Hospitallers of the Sovereign Order of Saint John – Knights of Malta in einem gerichtlichen Vergleich (24 Cg 52/00p) dem Souveränen Malteser-Ritter-Orden das exklusive Namensrecht bestätigt. In der Schweiz wurde am 08.02.2001 einer Vereinigung durch das Gericht verboten unter den Namen Ordine Sovrano ed Ospedaliero di San Giovanni di Gerusalemme OSG, Ordine Sovrano e Militare es Ospedaliero di San Giovanni di Gerusalemme bzw. Ordine Militare es Ospedaliero di San Giovanni di Gerusalemme, Cavalieri Ecumenici di Rodi e di Malta aufzutreten (Gericht Lugano Nr.OA.1998.00458). In Österreich wird am 28.06. 2002 gegen den ehemaligen "Kanzler" des Sovereign Order of Saint John –Heriditary Order ein weiteres Urteil erwirkt, das besagt, dass nur der Souveräne Malteser-Ritter-Orden berechtigt ist den Namen Souveräner Ritter- und Hospitalorden des Hl. Johannes zu Jerusalem genannt von Rhodos, genannt von Malta sowie wesentliche Bestandteile desselben zu gebrauchen bzw. das weiße Kreuz auf dem roten Schild sowie das achtspitzige Malteserkreuz zu führen (LG für ZRS Graz, Gz.: 10 Cg 90/01y). Das Urteil wurde nach Rechtskraft am 1. März 2003 in mehreren österreichischen Tageszeitungen veröffentlicht und nach weiterer Tätigkeit wurde vom Bezirksgericht Graz (Gz.: 47 E 2097/03w) gemäß § 335 Abs 1 EO die Exekution bewilligt und eine Beugestrafe verhängt. Der ehemalige "Kanzler" wurde hierauf schließlich mehrfach wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. (OLG Graz 10.10.2001,Gz.: 10 Bs 317/01 und Juni 2007, GZ: 10 Hv 34/05 m, bzw. LG Graz 13.03.2008, Gz.: 15Hv18/08)
In Deutschland wurden am 24.07.2002 die Knights of Malta-Sovereign Order of Hospitallers of Saint John of Jerusalem O.S.J. USA – Section Germany (vormals: Zakon Maltanski – Suwerenny Szpitalnikow Swietego Jana z Jerozolimy O.S.J. – Sektion Deutschland) OHG und der Gründungsgesellschafter dieser Organisation bei Strafe verurteilt im geschäftlichen Verkehr nicht mehr unter unserem Namen oder einer Übersetzung unseres Namens aufzutreten (LG Hamburg Nr. 315o 101/02). Zahlreiche strafrechtlich relevante Tatbeständen der angeführten dubiosen Organisationen und ihrer Vertreter führten zu einem Einschreiten der Sicherheitsbehörden. Hierbei wurden u. a. mit falschen Titeln, gefälschten Dokumenten Handlungen gesetzt um Unwissende zu täuschen und zu betrügen:
1. Knights of Malta Foundation OSJ. bzw. als "humanitäre Stiftung" namens Knights of Malta O.S.J. Foundation:
-> Strafanzeige wegen Betruges und Diebstahl, Strafverfolgung 2. Knights of Malta - Sovereign Military Hospitaller Order of St. John of Jerusalem, of Rhodes and of Malta Ecumenical oder Ecumenical Knights of Malta:
-> Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges und Urkundenfälschung 3. Hilfswerk des Sovereign Order of Saint John of Jerusalem in Österreich bzw. Sovereign Order of Saint John of Jerusalem oder Sovereign Order of Saint John – Heriditary Order
-> Urteil auf Namensänderung erwirkt; Sachverhaltsdarstellung an Staatsanwaltschaft, Gerichtsurteil in Ungarn erwirkt, neuerliche Strafanzeige in Ungarn 4. Ordens des Hl. Johannes von Jerusalem Hospitalische Ritter von Malta Russisches Großpriorat von Malta und Europa Ökumenische Obedienz Österreichische Komturei
-> Strafurteil wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges, zivilrechtliches Anerkenntnisurteil und Exekutionstitel erwirkt, neuerliche Strafanzeige und zivilrechtliche Klage eingebracht 5. O.S.J. The Sovereign Military Hospitaller Order of St. John of Jerusalem, of Rhodes and Malta Ecumenical bzw. The Sovereign Military Hospitaller Order of St. John of Jerusalem, of Rhodes and Malta Ecumenical: Vertreter dieser Organisation traten für die Glorus Foundation bzw. an einen Fond der Panamerican Children’s Welfare Inc. bzw. für die "gemeinnützige" Stiftung Euroamerica Finance Holding International auf:
-> Strafanzeige, Einreise wurde Inhabern verweigert, Hausdurchsuchung durch die Behörden und Beschlagnahme von Dokumenten und "Pässen" 6. Ordres de Hospitaliers van Sint-Jan van Jeruzalem, OSJ Balije Wolvenberg bzw. einer Unterorganisation des Sovereign Order of St. John of Jerusalem, Knights of Malta. The International Order/ the Heriditary OSJ.
-> Unterlassungserklärung übersandt 7. Föderation der Autonomen Priorate des Souveränen Ordens des Hl. Johannes von Jerusalem Ritter von Malta Großpriorat zur Heiligen Auferstehung Priorat Österreich bzw. Großpriorat zur Heiligen Auferstehung Priorat Österreich bzw. Sovereign Order of Saint John of Jerusalem. Knights of Malta. Federation of Autonomous Priories, Priorat Österreich” bzw. “Grand Priory of German Language bzw. Jeruzsálemi Szent János Szuverén Máltai Lovagrend Autonóm Perjelségeinek Szövetsége und damit verbunden die internationale Bodyguard Agentur IBSSA
-> Unterlassungserklärung übersandt, Aktivitäten der Fremdenpolizei 8. Knights Hospitallers of the Sovereign Order of Saint John – Knights of Malta:
-> Gerichtlicher Vergleich zur Namensänderung erwirkt, Strafanzeige 9. Knights of Malta Sovereign Order Hospitallers of St. John of Jerusalem Federation of Polland in Zusammenhang mit einer Firma PNG Technology Ltd:
-> Information an Sicherheitsdienststellen über die diplomatische Vertretung 10. Sovereign Order of Knights of Malta O.S.J.
-> Informationsweitergabe 11. Ecumenical Hospitaller Order of Saint John Knights of Malta
-> Informationsweitergabe 12. The Sovereign Order of Saint John of Jerusalem - Knights Hospitaller- (OSJ):
-> Unterlassungserklärungen von allen Funktionären erwirkt 13. Int. Order of Malta J.H.J. - *Incorporated Association Foreign Departement Jersey Isl. bzw. St. Helier Great Britain:
-> Information an Grenzdienststellen, Verweigerung der Einreise, Anzeige 14. Sovereign Order of Saint John of Jerusalem - Order of Malta O.S.J.:
-> Information an Grenzdienststellen, Verweigerung der Einreise, Strafanzeige 15. Sovereign Order of Saint John of Jerusalem - Knights of Malta Coptic Catholic:
-> Information an Geschädigte 16. Knights of Malta-Sovereign Order of Hospitallers of Saint John of Jerusalem O.S.J. USA – Section Germany (vormals: Zakon Maltanski – Suwerenny Szpitalnikow Swietego Jana z Jerozolimy O.S.J. – Sektion Deutschland OHG ):
-> Urteil in Deutschland erwirkt, Anzeige 17. Sovereign Hospitaller Order of St. John, Ecumenical and Orthodox Knights of Rhodes and of Malta:
-> Verhaftung, Urteil 18. Knights of Malta Sovereign Order of the Hospitallers of St. John of Jerusalem „Chancery for Africa – Rome Office
-> Strafanzeige, Information an Behörden 19. Order of Saint John of Jerusalem, Knights Hospitaller, Under the Protection of the Royal House of Yugoslavia/ Sovereign Order of Saint John of Jerusalem (Knights Hospitaller):
-> Warnung von Geschädigten 20 . Order of St.John O.S.J.:
-> Warnung durch die Internationale Arbeitsgemeinschaft der Philatelie des Souveränen Malteser-Ritterordens e.V. 21. Magistrat of the Sovereign Military and Hospitaler Order of Saint John of Jerusalem -Knights of Rhodes and of Malta civil Association:
-> Anzeige, Information bzw. Warnung 22. Supremus Ordo Domus Hospitalis Sancti Johannis Hirosolymitani :
-> Information bzw. Warnung 23. Soverano Ordine Gerosolomitano di Malta osj – Cavaleri del Krac“ (Souveräner Orden von Jerusalem und Malta osj Ritter des Krac):
-> Anzeige, Information bzw. Warnung 24. The Sovereign Order of St. John of Jerusalem. Knights of Malta O.S.J.:
-> Anzeige, Unterlassungserklärung erwirkt
Für allfällige Fragen und Auskünfte stehen wir gerne - auch diskret zur Verfügung!
Aktuelles:In DEUTSCHLAND geht der Orden aktuell gegen den "Gran Prior di Germania" Wilfried WOLF vor, der für die Organisation „Souveräner Orden von Jerusalem und Malta osj Ritter von Krac “ auch eine Webseite eingerichtet hat. "Großmeister" dieser Gruppierung ist ein gewisser Faiz ISMAIL. In UNGARN versucht der „Sovereign Order of Saint John of Jerusalem – The Heriditary Order“ Mitglieder zu werben. Der Pseudo-Orden "Federation of the Autonomous Priories of the Sovereign Order of Saint John of Jerusalem, Knights of Malta" ist ebenso im Internet (http://www.kmfap.net/) und mit einer P.O. Box in UNGARN aktiv. Diese dubiose Organisation verwendet ebenso unseren Namen und unser Kreuz missbräuchlich. Die "Herren" behaupten u.a. auch Diplomatische Beziehungen zu Staaten haben und Diplomatenpässe, die für alle Länder der Welt gültig sind (!), zu drucken. Aktuell ist mit Vollmacht des "Großmeisters" Roberto I. ("Principe") MALMESI ein gewisser Herr Ladislav NADASI und ein Herr Mikhail GOLITSYN als Befugte "Finanzminister bzw. -vertreter" aufgetreten. Diese haben in DEUTSCHLAND vermeintliche Wertpapiere des Malteserordens in US$-Milliardenhöhe angeboten. Hierzu wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der Fa. REDD GmbH (Real Estate Design Development, Construction & Financing) in WIEN vorgelegt. Einen weiteren Kooperationsvertrag mit einer Fa. "Dolce-design" in GROSZ-UMSTADT/DEUTSCHLAND, vertreten durch Herrn General Manager "Dr." Werner Joachim SÜß, ist uns ebenso übermittelt worden. Wir haben zur Anzeige geraten, das Bundeskriminalamt informiert und können nur davor warnen! In ÖSTERREICH läuft gerade Strafanzeige gegen Herrn Arie BLUMENFELD, der sich mit einem „Diplomatenpass“ des „Order of Malta O.S.J.“ vermutlich finanzielle Vorteile verschafft und Personen geschädigt hat. Wie uns im Juli 2012 mitgeteilt wurde, wurde Herr BLUMENFELD in DEUTSCHLAND verhaftet. Gewarnt werden muss auch vor einer kuriosen Organisation (http://www.antarcticland.org/), die unter "H.H." Rolando RIGHETTI, Regent of Antarcticland and Prince and Grandmaster of the Sovereign Order of the Knights of Antarcticland, ancient Knights of Ice", das Malteserkreuz missbräuchlich verwendet. Diese "Herren", die eine neue Nation "Antarticland" gründen wollen und ihre zweifelfaften Aktivitäten haben nichts mit dem Souveränen Malteser-Ritter-Orden zu tun. IN RUMÄNIEN ist derzeit eine weitere dubiose Organisation (http://www.cavalieridimalta.us/) umtriebig, die unter "Grossmeister Marquis" Louis SCERRI "MONTALDO DI MODON", schon mehrmals ihren Namen gewechselt hat. Die Organisation, die nun sich "Soverano Ordine Militare di San Giovanni di Jerusalemme" nennnt bzw. "Ecumenical Hospitaller Order of St. John, Knights of Malta bzw. vorher Grand Sovereign Dynastic Hospitaller Order of Saint John, Knights of Malta, etc." verwendet unseren Namen und unser Kreuz missbräuchlich! Diese "Herren" und auch ein "Dr. Florin Adrian SECUREANU", der behauptet "Großprior in Rumänien" zu sein, haben nichts mit dem Souveränen Malteser-Ritter-Orden zu tun. Wir warnen auch vor Herrn Konstantinos PREKAS und Frau Chrystollo KOUSIAKIS, die unter Missbrauch unseres Namens in Zusammenhang mit der Fa. IONA GREECE als Großinvetitoren auftraten. Es wúrde Anzeige erstattet. Die richtigen Vertreter des Ordens in Europa und der Welt finden sie unter der offiziellen Webseite des Malteserordens: www.orderofmalta.int
Bei Zweifel über im Namen des Malteserordens auftretende Personen können Sie sich jederzeit an den Kanzler des Großpriorates von Österreich Dipl.-Ing. Richard Steeb (Tel: +43/(0)1/512 72 44 oder mobil: +43/(0)664/100 80 13) wenden.
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