Struktur und Organisation
Struktur
Der Orden ist in 3 Stände unterteilt, wobei der 1. Stand der Justizritter oder Professen die Gelübde Armut, Keuschheit und Gehorsam ablegt. Der 2. Stand der Obedienz-Ritter verspricht den Gehorsam. Die Mitglieder des 3. Standes legen kein Gelübde oder Versprechen ab, sind aber bereit gemäß den Normen der Kirche zu leben und im Geiste des Ordens gegen das 8 fache Elend (Krankheit, Verlassenheit, Heimatlosigkeit, Lieblosigkeit, Hunger, Schuld, Unglaube und Gleichgültigkeit) zu kämpfen. Der Orden besitzt auch Kapläne, die wie die Ritter des 1. Standes Ordensleute im Sinne des Kirchenrechtes sind, jedoch nicht zu einem Leben in der Gemeinschaft verpflichtet sind.
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Aufnahme und Ausbildung
Für jeden Stand gibt es eigene Zulassungserfordernisse für das Noviziat bzw. die Ausbildung, die im Codex des Ordens genau geregelt sind. Die Kandidaten werden durch den Orden angesprochen. Es ist nicht möglich sich selbst zur Aufnahme in den Orden vorzuschlagen. Die Aufnahme selbst erfolgt im Rahmen einer feierlichen Hl. Messe, meist um den 24. Juni, dem Tag des Hl. Johannes des Täufers, des Schutzpatron des Ordens. |
Organisation
Dem Großpriorat von Österreich steht derzeit ein Prokurator vor.
Dieser wurde von S.H. u. Emz. den Fürsten und Großmeister in Zusammenwirken mit dem Souveränen Rat (der Ordensregierung) gemäß Art. 32 der Ordensverfassung mit 1. Februar 2006 bestellt und am 25. Juni 2009 im Amt verlängert.
Der langjährige Fürstgroßprior Bailli Fra' Wilhelm von und zu Liechtenstein war durch eine lang an dauernde Krankheit teilweise an der Amtsführung gehindert war und verstarb schließlich am 27.November 2006.
Der Prokurator ist ein Organ des Großpriorates. Er ersetzt die Gesamtheit der monokratischen und kollegialen Organe, die an der Willensbildung des Großpriorates beteiligt sind und vereint in sich jede Beschlussvollmacht.
Das Kapitel ist das Entscheidungsgremium des Großpriorates von Österreich. Diesem gehören die Professritter und Professkapläne, der Kanzler, der Rezeptor, der Hospitalier und je zwei Vertreter des 2. und des 3. Standes an. Dem Kapitel steht der Fürstgroßprior vor, dieser muss Professritter sein und wird auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Er ernennt nach Anhörung der Professen den Kanzler, dem entsprechend der Weisungen des Fürstgroßpriors die Amtsführung obliegt, und den für die Finanzen zuständigen Rezeptor. Der Hospitalier, der über die Hilfswerke wacht, wird sowie die Vertreter des 2. und 3. Standes von der Generalversammlung auf drei Jahre bestellt.
Der Prokurator benötigt zur Amtsführung kein Kapitel, hat aber alle Mitglieder des ehemaligen Kapitels ersucht ihm als Mitglieder in einem Beratungsgremium für die Dauer seiner Führung zur Seite zu stehen.
In den Bundesländern betreuen Delegaten die einzelnen Mitglieder und fördern die Mitarbeit in den Ordenswerken.
Funktionsträger
Prokurator: Norbert Graf Salburg-Falkenstein
Kanzler: Dipl.-Ing. Richard Freiherr von Steeb
Hospitalier: Dr. Jörg Jakobljevich
Rezeptor: Dr. Franz Graf Harnoncourt-Unverzagt
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